Ab November 2020 gelten die neuen überarbeiteten Richtlnien zur standardisierten Befundung von Skelettmaterial in der SAPM.
In den neuen Richtlinien ist die Befundung von erwachsenen und nicht erwachsenen Individuen aus Körpergräbern zusammengefasst worden. Weiterhin sind wesentliche Details vor allem zur Erfassung des Zahnstatus und der Wirkbelkörper angepasst worden.